Die ACA, ist ein Dienstleistungsunternehmen das 2001 gegründet wurde.
Wir passen unser Dienstleistungsangebot kontinuierlich den immer schneller wechselnden Anforderungen des Marktes an. Die gesetzlichen Anforderungen des Arbeits- und Brandschutzes sowie die immer höher werdenden Qualitätsstandards erfüllen wir mit Fachleuten und praktikablen Lösungen.
Der Arbeitsschutz sowie der Brandschutz sind wichtige Bestandteile in jedem Unternehmen und begleiten es in seinem gesamten Lebenszyklus.
Unser Ziel ist nicht nur die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Unsere Fachleute stehen Ihnen beratend zur Seite, sie geben Ihnen die Sicherheit Ihren Betrieb gesetzeskonform zu führen. Unsere Mitarbeiter haben eine fundierte technische Ausbildung Sie zeichnen sich durch Kompetenz, Zuverlässigkeit, Selbstverantwortung und Fairness aus.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkundiger nach §2(5) BetrSichV
Brandschutzbeauftragter
SiGeKo
Ausbilder für Flurförderzeuge
Regalprüfer
Verwaltung
Projektmanagerin
Assistentin der Geschäftsführung
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo
Brandschutzbeauftragter
Befähigte Person für Leitern, Tritte und Rollgerüste
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo
Brandschutzbeauftragter
Ausbilder für Flurförderzeuge
Ausbilder für Hubarbeitsbühnen
Die ACA Arbeitssicherheitsberatung bietet die sicherheitstechnische Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung gemäß der berufsgenossenschaftlichen DGUV- Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ an.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte ausgebildete Person, die in Ihrem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Diesen Schwerpunkt bzw. die folgenden Aufgaben übernehmen wir sehr gerne für Sie.
Die folgenden Leistungen können von uns als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase
Wir bieten eine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen (FFZ) nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Die Eignung zum Führen von Flurfördermitteln wird in Deutschland nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) und DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGV bzw. BGG 925) geprüft und enthält eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Voraussetzungen:
Theoretische Allgemeine Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
Nach bestandenen Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge
DGUV-V3 Prüfung (früher BGV-A3):
Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmitteln ist im gewerblichen Bereich vorgeschrieben. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 (Technischen Regeln der Betriebssicherheit) wird die notwendige Frist für die Prüfung nach DGUV V3 (früher BGV A3) bzw. DIN VDE 0701-0702 festgelegt.
PSA gegen Absturz:
Die befähigte Person zur Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz. Zu ihren Aufgaben gehören die mindestens einmal jährliche Überprüfung und Dokumentation des sicheren Zustands der Arbeitsmittel. Außerdem beraten sie Unternehmer und Mitarbeiter zur sachgerechten Anwendung von PSA gegen Absturz, unter Berücksichtigung der Einsatzbedingung und den betrieblichen Verhältnissen.
Leiterprüfung:
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person, Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte, vor ihrer Benutzung, besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen.
Regalprüfer / Regalinspekteur:
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen daher einer Prüfpflicht durch den Arbeitgeber. Neben der regelmäßigen Sichtprüfung durch die eigenen Mitarbeiter, ist jährlich eine Expertenprüfung nach DIN EN 15635 durchzuführen.
Die Expertenprüfungen dürfen nur von befähigten Personen zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen durchgeführt werden. Da wir für Sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben, können wir sehr gerne für Ihr Unternehmen die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme vornehmen.
Die Maschinenrichtlinie ist mit dem Ziel erlassen worden, den freien Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen in Europa zu ermöglichen. Sie zielt aber auch darauf ab, die Sicherheit von Maschinen zu erhöhen, denn die Kommission geht in ihren Vorschlägen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau aus. Voraussetzung sowohl für den freien Warenverkehr als auch für ein hohes Sicherheitsniveau an Maschinen, ist die Einhaltung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie, die durch Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung dokumentiert wird. Bei der Umsetzung der Forderungen der Maschinenrichtlinie wird die ACA Sie methodisch unterstützen und Ihnen Lösungen anbieten können.
Eine ausführliche Referenzliste lassen wir Ihnen gerne zukommen.
© Thorsten Elsen 2019