| Über Uns |

Die ACA, ist ein Dienstleistungsunternehmen das 2001 gegründet wurde.
Wir passen unser Dienstleistungsangebot kontinuierlich den immer schneller wechselnden Anforderungen des Marktes an. Die gesetzlichen Anforderungen des Arbeits- und Brandschutzes sowie die immer höher werdenden Qualitätsstandards erfüllen wir mit Fachleuten und praktikablen Lösungen. Der Arbeitsschutz sowie der Brandschutz sind wichtige Bestandteile in jedem Unternehmen und begleiten es in seinem gesamten Lebenszyklus. Unser Ziel ist nicht nur die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Unsere Fachleute stehen Ihnen beratend zur Seite, sie geben Ihnen die Sicherheit Ihren Betrieb gesetzeskonform zu führen. Unsere Mitarbeiter haben eine fundierte technische Ausbildung Sie zeichnen sich durch Kompetenz, Zuverlässigkeit, Selbstverantwortung und Fairness aus.

| Team |

Die Fachleute aus Brüggen vom Niederrhein – Wir stellen uns vor

Christoph Alders
Tel. Nr.: + 49 160 90137061
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkundiger nach §2(5) BetrSichV
Brandschutzbeauftragter
SiGeKo
Ausbilder für Flurförderzeuge
Regalprüfer
Daniela Alders
Tel. Nr.: 02157/ 810 450
Verwaltung
Projektmanagerin
Assistentin der Geschäftsführung
Yannik Alders
Tel. Nr.: + 49 172 6327691
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo
Brandschutzbeauftragter
Befähigte Person für Leitern, Tritte und Rollgerüste
Manfred Donath
Tel. Nr.: + 49 172 6082062
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo
Brandschutzbeauftragter
Ausbilder für Flurförderzeuge
Ausbilder für Hubarbeitsbühnen

| Leistungen |


Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV V2

Die ACA Arbeitssicherheitsberatung bietet die sicherheitstechnische Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung gemäß der berufsgenossenschaftlichen DGUV- Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ an.

  • Schulungen zu den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, sowie der Verantwortung, den Aufgaben und der Haftung
  • Beratung beim Aufbau einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung
  • Erstellung von Maschinenbetriebsanweisungen
  • Erstellung von Gefahrstoffkatastern
  • Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen des Gefahrstoffmanagements, sowie des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch notwendige Begehungen, Besprechungen
  • Regelmäßige Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) inkl. der Wirksamkeitskontrolle
  • Ermittlung von Unfallursachen bei Arbeitsunfällen


Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte ausgebildete Person, die in Ihrem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Diesen Schwerpunkt bzw. die folgenden Aufgaben übernehmen wir sehr gerne für Sie.

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und mit anschließender Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, der Bezirksregierung usw.
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Feuerwehreinsatzpläne erstellen
  • Flucht- und Rettungspläne erstellen
  • Evakuierungsübungen durchführen und auswerten
  • Ausbildung von Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfern in Theorie und Praxis


Die folgenden Leistungen können von uns als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung nach §2 der Baustellenveordnung
  • Mappe für spätere Arbeiten (Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz z.B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen auf den Baustellen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen inklusiver Berichterstattung
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)


Wir bieten eine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen (FFZ) nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Die Eignung zum Führen von Flurfördermitteln wird in Deutschland nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) und DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGV bzw. BGG 925) geprüft und enthält eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche Eignung
  • Geistige und charakterliche Eignung

Theoretische Allgemeine Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von FFZ.
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrswege / Verkehrsregeln
  • Prüfung

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm/ Gewichtsverteilung
  • Gefahrstellen am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das FFZ.
  • Verlassen der FFZ.
  • Fahr- und Staplerübungen
  • Prüfung

Nach bestandenen Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge



DGUV-V3 Prüfung (früher BGV-A3):
Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmitteln ist im gewerblichen Bereich vorgeschrieben. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 (Technischen Regeln der Betriebssicherheit) wird die notwendige Frist für die Prüfung nach DGUV V3 (früher BGV A3) bzw. DIN VDE 0701-0702 festgelegt.

PSA gegen Absturz:
Die befähigte Person zur Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz. Zu ihren Aufgaben gehören die mindestens einmal jährliche Überprüfung und Dokumentation des sicheren Zustands der Arbeitsmittel. Außerdem beraten sie Unternehmer und Mitarbeiter zur sachgerechten Anwendung von PSA gegen Absturz, unter Berücksichtigung der Einsatzbedingung und den betrieblichen Verhältnissen.

Leiterprüfung:
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person, Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte, vor ihrer Benutzung, besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen.

Regalprüfer / Regalinspekteur:
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen daher einer Prüfpflicht durch den Arbeitgeber. Neben der regelmäßigen Sichtprüfung durch die eigenen Mitarbeiter, ist jährlich eine Expertenprüfung nach DIN EN 15635 durchzuführen. Die Expertenprüfungen dürfen nur von befähigten Personen zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen durchgeführt werden. Da wir für Sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben, können wir sehr gerne für Ihr Unternehmen die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme vornehmen.



Die Maschinenrichtlinie ist mit dem Ziel erlassen worden, den freien Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen in Europa zu ermöglichen.
Sie zielt aber auch darauf ab, die Sicherheit von Maschinen zu erhöhen, denn die Kommission geht in ihren Vorschlägen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau aus. Voraussetzung sowohl für den freien Warenverkehr als auch für ein hohes Sicherheitsniveau an Maschinen, ist die Einhaltung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie, die durch Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung dokumentiert wird. Bei der Umsetzung der Forderungen der Maschinenrichtlinie wird die ACA Sie methodisch unterstützen und Ihnen Lösungen anbieten können.


| Referenzen |

Eine ausführliche Referenzliste lassen wir Ihnen gerne zukommen.

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